- Ausländer, die mit einem thailändischen Ehepartner verheiratet sind – für ein gemeinsames Leben in Thailand
- Eltern eines thailändischen Kindes – zur Betreuung in Thailand
- Ausländer, die mit ihrem ausländischen Ehepartner in Thailand zusammenleben möchten – abhängig von einem langfristigen Aufenthaltstitel
- Eltern von Ausländern mit Langzeitaufenthalt – zur Begleitung ihrer Kinder in Thailand
- Vormunde thailändischer Kinder – zur rechtlichen Betreuung und Fürsorge

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